Lkw-Maut Kontrollsäule
Toll Collect GmbH

Von Ausnahmeregelung profitieren und Zeit sparenHandwerkskammer bietet Infoveranstaltung zur Maut

Ab 1. Juli 2024 ist die Lkw-Maut auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fällig, die mit ihren Transporten auf Bundesstraßen und Autobahnen unterwegs sind. Doch für Handwerksbetriebe gibt es eine Ausnahmeregelung. Axel Bernhardt, Technische Berater bei der Handwerkskammer Cottbus (HWK), erläutert in einem Online-Seminar, welche Handwerksberufe davon profitieren und wie die Registrierung erfolgt.

Bestimmte Handwerksbetriebe können sich von der Mautpflicht befreien lassen. Die Ausnahme für das Handwerk gilt, wenn:

  • Material oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung der Dienstleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte)
  • oder Güter transportiert werden, die der Handwerksbetrieb herstellt, weiterverarbeitet bzw. repariert.

Bei einer Kontrolle müssen Betriebe belegen können, dass sie tatsächlich einer handwerklichen Tätigkeit nachgehen. Als Beleg gelten nach Angaben des Mautstellen-Betreibers Toll Collect die Handwerks- bzw. Gewerbekarte, eine Kopie der Gewerbeanmeldung, Lieferscheine oder Kundenaufträge. Um bei späteren Mautkontrollen künftig Zeit zu sparen, können Betriebe ihre Fahrzeuge schon jetzt registrieren lassen.



Anmeldung

Die Anmeldung zur Online-Veranstaltung erfolgt über die Handwerkskammer Cottbus,
Anita Welk, Telefon 0355 7835-153 oder via
 www.hwk-cottbus.de/maut

Termin:

Dienstag, 23. April, 14 bis 15 Uhr
Online-Veranstaltung



Ansprechpartner

Bild Axel Bernhardt

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de