Steuer
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Mehrwertsteuer-System ab 2015 vereinfacht

Ab 1. Januar 2015 fällt die Mehrwertsteuer (MwSt) auf alle Telekommunikations-, Rundfunkdienste und elektronisch erbrachte Dienstleistungen zu dem Steuersatz des Mitgliedstaates an, in dem der Kunde ansässig ist, und nicht mehr am Ort des Dienstleistungserbringers.

Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von dieser Änderung. Der Wettbewerb zwischen Unternehmen, die ihren Standort nicht in einen Mitgliedstaat mit niedrigerem Steuersatz verlagern können und damit gegenüber ausländischen Wettbewerbern mit identischen Dienstleistungen benachteiligt waren, wird fairer. Auch der Verwaltungsaufwand wird geringer und die Einnahmen werden zwischen den Mitgliedstaaten gerechter verteilt.

Über eine neu eingerichtete Anlaufstelle können Unternehmen, die in verschiedenen EU-Ländern elektronische Dienstleistungen erbringen, ihre Mehrwertsteuer im eigenen Land anmelden und abführen. Das vereinfachte MwSt-System erleichtert Start-ups und KMU grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten. Unternehmen müssen nicht mehr in jedem Mitgliedstaat, in dem sie Kunden haben, eine Mehrwertsteuererklärung abgeben und die Steuer entrichten. Es genügt, im eigenen Land eine Mehrwertsteuererklärung abzugeben. Auf diese Weise haben Unternehmen nur noch mit einer Steuerverwaltung zu tun und nicht mehr mit bis zu 28 verschiedenen Behörden.

Nähere Informationen erhalten Sie unter:http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/how_vat_works/telecom/index_de.htm

(Quelle: EU-Aktuell, 1. Juli 2014)

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