Flagge Großbritanien
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Neue Veröffentlichung der Leitlinie "Bautätigkeiten in Großbritannien"

Die Wirtschaft im Vereinigten Königreich boomt und erlebt einen schon lange nicht mehr da gewesenen Aufschwung. Vor allem das Bauwesen und der Energiesektor u.a. in Bereichen der erneuerbaren Energien legt kräftig zu. Seit November 2014 sind auch verstärkt Handwerksbetriebe aus Südbrandenburg in diesen Aufschwung involviert und arbeiten Aufträge als Subunternehmer in verschiedenen Regionen Großbritanniens ab.

Da sich in den letzten Jahren in der Regulierungen und Registrierungspflichten, im Umsatzsteuerrecht und beim notwendigen Nachweis von Qualifizierungen in Großbritannien einiges geändert hat empfiehlt Ihr Außenwirtschaftsberater vor Beginn einer Tätigkeit in Großbritannien dringend eine umfassende Außenwirtschaftsberatung.

Die Deutsch-Britische IHK (AHK) in London hat ihrerseits reagiert und ihre Publikation "Bautätigkeit in Großbritannien" aktualisiert. Diese neue Ausgabe berücksichtigt zahlreiche Änderungen, vor allem auf dem Gebiet der Umsatzsteuer für Bau- und Montageleistungen, bei Qualifikationsnachweisen und im Hinblick auf die Altersversorgung der Arbeitnehmer. Die Veröffentlichung verweist außerdem auf die zuständigen Stellen und enthält viele Links zu weiterführenden Informationen.

Die Publikation ist in deutscher Sprache erschienen und bei der Rechtsabteilung der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer (AHK) erhältlich.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Rechtsanwältin Angelika Baumgarte, M.A,
Tel: +44 (0)20 7976 4144
Email: legal@ahk-london.co.uk

Die Kosten liegen für Nichtmitglieder der AHK bei 70,00 Euro und bei 59,50 Euro für Mitglieder der AHK.

(Quellen: PM AHK; GTAI, Recherchen HWK)

Sie möchten in Großbritannien arbeiten? Dann Kontaktieren Sie Ihren Außenwirtschafts-berater Olaf Lindner und vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.