
Relevante Infos für die Wirtschaft - kurz und knappNeues aus der Europäischen Union
Spanien: Baustellenkontrollheft “Libro de Visitas” gibt es nicht mehr
Bei einer Entsendung nach Spanien müssen deutsche Firmen bestimmte Meldepflichten einhalten. Eine Dokumentationspflicht ist nach einer Gesetzesänderung nun weggefallen: Das Baustellenkontrollheft, span. „Libro de Visitas“, ist seit Juli 2015 nicht mehr notwendig, weder in Papierform noch elektronisch. Bereits eröffnete Baustellenkontrollhefte müssen weiterhin aufbewahrt werden.
Andere Meldepflichten für Bau- und Ausbaubetriebe in Spanien bleiben bestehen. Wer Montagepersonal für mehr als acht Werktage nach Spanien entsendet, muss dies vor Beginn der Bautätigkeit bei der Meldebehörde für Arbeitssicherheit melden. Darüber hinaus muss sich jedes Unternehmen bei Baustelleneinsätzen ab acht Werktagen bereits vor Tätigkeitsbeginn in das sog. Verzeichnis „Registro de Empresas Acreditadas“ REA der zuständigen Arbeitsbehörden eintragen lassen. Quelle: BHI-Newsletter vom 14.01.2016
Intrastat-Meldungen angehoben
Mit Wirkung zum 01.01.2016 wurde die Meldeschwelle für Intrastat-Eingangsmeldungen von bisher 500.000 auf nun 800.000 Euro angehoben. Die Meldeschwelle für Ausgangsmeldungen bleibt jedoch bei 500.000 Euro. Von der Veränderung ab Januar 2016 profitieren vor allem kleine und mittlere Unternehmen.
Was versteht man unter Intrastat?
Intrastat (auch ICTS) ist die Kurzform für „Innergemeinschaftliche Handelsstatistik“. Sie beruht auf der EU-Verordnung Nr. 638/2004 und regelt die handelsstatistische Erfassung der EU.
Wozu dient die Intrastat-Meldung?
Durch die Intrastat-Statistik können aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel bereitgestellt werden, die Fragen zur Handels- und Entwicklungspolitik beantworten sollen.
Wer ist zur Instrat-Meldung verpflichtet?
Alle Unternehmen sind zur Meldeangabe verpflichtet, die eine innergemeinschaftliche Leistung gemäß Umsatzsteuergesetz ab einem jährlichen Liefervolumen von 800.000 Euro erwerben oder ein Liefervolumen von mehr als 500.000 Euro ausführen. Von der Meldepflicht befreit sind in Deutschland ansässige Unternehmen, die Reparaturen und Wartungsarbeiten ausführen.
Wie erfolgt die Meldung?
Instrastat-Meldungen müssen bis zum 10. Arbeitstag nach Ablauf eines Berichts monats beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden elektronisch übermittelt werden.
Quelle: BHI-Newsletter vom 14.01.2016
Portugal: Genehmigungspflicht bei Bauaufträgen
In Portugal benötigen Unternehmen, die Baudienstleistungen erbringen wollen, eine staatliche Genehmigung in Form eines Alvará bzw. Titulo de Registro. Die hierfür maßgebliche Vorschrift aus dem Jahr 2004 wurde vom Europäischen Gerichtshof als Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft angesehen. Im Folgenden hat Portugal seine nationalen Vorschriften europarechtskonform und neue Regelungen erlassen, die seit Sommer 2015 gelten. Sie vereinfachen Verfahren und erleichtern den Zugang zum Bausektor.
Der Begriff “Bauwerk” umfasst in Portugal alle Tätigkeiten zur Erstellung einer baulichen Anlage, den Wiederauf- und Umbau, die Erweiterung, Sanierung, Restaurierung und sogar den Abriss. Für ausländische Auftragnehmer bedeuten diese Regeln ein Zugangshindernis zum portugiesischen Markt. Die Genehmigungsvoraussetzungen sind streng und Antragsteller müssen spezielle Nachweise erbringen.
Eine wesentliche Neuerung des Reformgesetzes besteht in der eingeführten Differenzierung von Bauleistungen für staatliche und private Auftraggeber. Für öffentliche Bauaufträge ist eine besondere Bescheinigung erforderlich, der Alvará de empreiteiro de obras públicas, der nur für die darin genannten Bauaufträge und bis zum für die jeweiligen Bautätigkeiten angegebenen Auftragshöchstwert gilt. Er gilt auch für private Bauaufträge, sofern diese den Höchstwert nicht übersteigen.
Die Bautätigkeiten werden in fünf Kategorien mit insgesamt 59 Unterkategorien untergliedert. Bei den Auftragshöchstwerten gibt es die Klassen 1 bis 9 für Aufträge von max. 166.000 EUR bis über 16,6 Mio. EUR. Ein Unternehmer kann beliebig viele Tätigkeitskategorien beantragen, jedoch steigen mit jeder höheren Klasse die technischen sowie wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen, die das Unternehmen erfüllen muss. Weitere Auskünfte: Deutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer (AHK)
E-Mail: infolisboa@ccila-portugal.com
http://www.ccila-portugal.com
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