Ausland Mobilität
Stefan Rajewski - Fotolia

NEWS aus der EU und EFTA - Für Handwerker die viel unterwegs sind ¿

Großbritannien: Neuregelungen zur Umsatzsteuer

Ab sofort gelten im Vereinigten Königreich neue Umsatzsteuerregeln für die Behandlung von Skonti. Die Umsatzsteuer wird auf den vollen Rechnungsbetrag fällig, auch wenn Skonto gewährt wurde. Dann muss der Rechnungssteller den Umsatzsteuerbetrag nachträglich anpassen. Damit beendet der Finance Act 2014 eine Diskrepanz bei der Berechnung der Umsatzsteuer, wobei der Kunde diese bisher auf den skontierten Nettobetrag schuldete. Beglich der Kunde die Rechnung erst nach Ablauf der Skontofrist und schuldete daher den Bruttopreis, war es nicht notwendig, die Umsatzsteuer anzugleichen.

Luxemburg: Kollektive Bauferien

Drei der in Luxemburg geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträge schreiben einen obligatorischen Kollektivurlaub (die so genannten Bauferien) vor, der auch von deutschen Handwerkern beachtet werden muss. Für den Sommer 2015 gelten die folgenden Zeiträume:

  • Hoch- und Tiefbau 31.07. – 23.08.2015
  • Sanitär-, Heizungs- und Klimatechniker (SHK) 03.08. – 23.08.2015
  • Gipser und Fassadenmacher (Stuckateure) 31.07. – 23.08.2015

Unter die Berufsbezeichnung Gipser und Fassadenmacher fallen beispielsweise auch Maler, die Wärmedämmverbundsysteme anbieten und Steinmetze, die Außenfassaden gestalten.

Handwerksunternehmen aus dem Hoch- und Tiefbau können noch bis 30 Tage vor Beginn des offiziellen Kollektivurlaubs eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Für Stuckateure gibt es keine Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, während SHK-Monteure unter Umständen auch während der Bauferien Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen durchführen können.

Folgende Gewerke sind nicht von dem Kollektivurlaub betroffen: Dachdecker, Elektrotechniker, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Glaser, Liftbauer, Maler, Spengler, Tischler, Wärmeisolierer und Zimmerer.

Niederlande: Erhöhung des Mindestlohns

Ab dem 1. Juli 2015 wird der niederländische Mindestlohn für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer ab 23 Jahren 1.507,80 Euro brutto monatlich betragen (bisher 1.501,80 Euro). Der niederländische Mindestlohn ist ein Monatslohn; einen Mindeststundenlohn kennt man in den Niederlanden nicht. Der Stundenlohn errechnet sich aus der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten in der jeweiligen Branche.

Norwegen: Erhöhung des Mindestlohns in der Baubranche

Seit dem 8. Mai 2015 gelten in Norwegen neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne für Arbeiten auf Baustellen. Für "gelernte" Fachkräfte gilt beispielsweise ein Mindestlohn von 187,80 NOK (ca. 21,30 Euro). Zum gleichen Stichtag wurde auch wieder ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn für Elektroarbeiten festgelegt. Diese betreffen Arbeitnehmer, die elektrische Anlagen zur Automatisierung, Daten, Telekommunikation u.ä. installieren, montieren und warten; für gelernte Fachkräfte sind 201,97 NOK (ca. 22,90 Euro) zu zahlen.

(Quelle: HWK Koblenz; Juni 2015)

Sie brauchen eine fundierte Außenwirtschaftsberatung zu den benannten Ländern? Dann verabreden Sie gleich einen Termin mit Ihrem Außenwirtschaftsberater.

Olaf Lindner | Telefon 0355 7835-106 | lindnero@hwk-cottbus.de