
PV Speicher ab 1. März wieder gefördert
Entsprechend den Informationen der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) wird das Förderprogramm "Erneuerbare Energien Speicher 275" ab dem 1. März 2016 wieder aufgelegt.
Dabei wird das bisher bestehende Programm fortgeführt und neu ausgerichtet. Wichtige Änderungen hierbei sind:
- Beschränkung der Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage auf 50 prozent der installierten Leistung (zuvor: 60 Prozent).
- für die geförderten Batterien muss eine Zeitwertersatzgarantie von zehn Jahren vorliegen (zuvor: sieben Jahre).
- die aktuelle Richtlinie sieht derzeit nur Zusagen nach De-Minimis (Komponente 1) vor, daher sind aktuell Landwirte nicht antragsberechtigt.
- die Höhe der Tilgungszuschüsse im Programmzeitraum (bis Ende 2018) gestaltet sich degressiv, das heißt in Abhängigkeit des Antragszeitraums von 25 Prozent bis 10 Prozent der förderfähigen Kosten.
Zusagen für Tilgungszuschüsse stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Mitteln aus dem Bundeshaushalt für Tilgungszuschüsse. Wenn die jährlichen Budgets für Tilgungszuschüsse mit Zusagen voll belegt sind, können keine weiteren Zusagen mehr ausgesprochen werden.