Außenwirtschaft Schweiz
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Schweiz: Kontingentierung für Aufenthaltsbewilligungen ab 2015

Deutsche Betriebe, die in der Schweiz länger als 90 Tage Dienstleistungen erbringen, müssen Aufenthaltsbewilligungen bei den jeweils in den Kantonen zuständigen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden beantragen.

Anfang 2015 hat der Schweizer Bundesrat die jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen deutlich gekürzt. Diese Kontingente werden quartalsweise an die Kantone freigegeben, wobei das Kontingent für das erste Quartal 2015 bereits jetzt ausgeschöpft ist.

Betriebe, die neue Aufträge mit einer Dauer von über 90 Tagen annehmen wollen, haben daher nur folgende drei Optionen:

  • Verschiebung des Auftrages in eines der nächsten Quartale
  • Beauftragung eines Subunternehmers oder
  • Gründung einer eigenen Niederlassung in der Schweiz.

(Quellen: News Schweizer Admin.; HW Intern. BW, Jan. 2015)

Eine Beratung vor Tätigkeitsbeginn in der Schweiz ist unbedingt zu empfehlen. Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit Ihren Außenwirtschaftsberater Olaf Lindner Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.