
Solarstrom: Weniger Förderung für große Anlagen ab 2019
Solaranlagen werden immer günstiger. Die Bundesregierung sieht bei großen Anlagen bereits eine Überförderung und will die Einspeisevergütung schon ab dem 1. Januar 2019 senken.
Der Anteil von Strom aus Sonne, Wind und Biomasse an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland hat weiter zugenommen – und er soll weiter steigen. Nach den neuesten Zahlen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist er in den ersten drei Quartalen dieses Jahres auf 38 Prozent angestiegen. Damit lag er um drei Prozentpunkte höher als im Vorjahreszeitraum. Die Bundesregierung hat allerdings Ziele, die noch weit höher liegen. So soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2030 schon bei 65 Prozent liegen. Damit das gelingt, sollen unter anderem mehr Solaranlageninstalliert werden.
Widersprüchlich mag da die Ankündigung aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) klingen, dass die Förderung für größere Solaranlagen ab dem 1. Januar 2019 um rund 20 Prozent sinken soll. Ganz konkret geht es um Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistungsspanne von 40 bis 750 Kilowattpeak auf Gebäuden – also den Anlagen, die keine Ein- und Zweifamilienhäuser mit Strom versorgen, sondern große Firmengebäude oder große Mehrfamilienhäuser.
Der Solarwirtschaft gefällt dies allerdings gar nicht und so spricht Carsten Körnig, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), von einem "Anschlag auf die Energiewende", wenn es tatsächlich zu dieser Förderkürzung kommt. Die geplanten Einschnitte mit einer sehr kurzen Vorwarnung würden in diePlanungssicherheit von Handwerksbetrieben eingreifen, warnt er.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf des BMWi für das Energiesammelgesetz beschlossen und damit das parlamentarische Verfahren eröffnet. Der Entwurf enthält unter anderem die Ankündigung, dass die EEG-Förderung für Anlagen ab 40 Kilowattpeak (kWp) auf das Niveau von Freiflächenanlagen abgesenkt werden sollen. Bundesrat und Bundestag müssen das Gesetz noch diskutieren und gegebenenfalls beschließen.
Planungssicherheit in Gefahr
Ähnlich wie der BSW-Solar ist der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), der viele Installationsbetriebe vertritt, gegen die sehr kurzfristig eingeplante Solarkürzung. Eine kurzfristige Kürzung im Segment ab 40 kWp schon zum 1. Januar 2019 lehnt die Branche aus mehreren Gründen ab: So würde gerade die die Anlagen ab 40 kWp eine Planungssicherheit und damit verbunden eine längere Umsetzungszeit als PV-Anlagen im Segment bis 40 kWp benötigen. So werden notwendige Materialien (PV-Module, Wechselrichter) für PV-Anlagen, die erst ab 2019 gebaut werden, bereits zum jetzigen Zeitpunkt disponiert.
"Der Auftrag wird auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung vom Kunden avisiert. Das Elektrohandwerk geht hier in Vorleistungund wird bei Stornierung des Auftrags aufgrund der plötzlichen Kürzung der Förderung und der damit verbundenen nicht mehr vorhandenen Wirtschaftlichkeit auf den Kosten sitzen bleiben", erklärt Habermehl der Deutschen Handwerkszeitung. Das bedeute für einen E-Handwerksbetrieb existenzielle wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Das BMWi begründet sein Vorgehen dagegen mit einer eindeutigen beihilferechtlichen Pflicht, denn es liege eine Überforderung vor. So heißt es im Gesetzesentwurf, dass die Preise für Solarmodule unter anderem durch das Auslaufen der EU-Anti-Dumping und Anti-Subventionszölle auf chinesische Photovoltaikmodule stärker gesunken sind als die Förderung über den sogenannten atmenden Deckel. „Eine Überförderung liegt jetzt bereits bei Anlagen ab 60 kW vor“, heißt es. Eine Anzeige dieser Überförderung sei bei der EU-Kommission bereits erfolgt und soll zum 1. Januar 2019 für Solaranlage bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 kW korrigiert werden. Der Vergütungswert pro Kilowattstunde für Solaranlagen dieser Größe betrug im Oktober 2018 noch 10,68 Cent und soll ab Januar auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde festgelegt werden (das Niveau der Freiflächenanlagen). Quelle: DHZ
Solaranlagen: Was wird heute noch gefördert?
Derzeit gibt es eine Förderung über das EEG für Anlagen der folgenden Kategorien bei Gebäuden bzw. deren Dächern
- bis 10 kWp (Vergütung seit dem 1. November 2018: 12,11 Cent/kWh),
- bis 40 kWp (Vergütung seit dem 1. November 2018: 11,78 Cent/kWh),
- bis 750 kWp (Vergütung seit dem 1. November 2018: 10,57 Cent/kWh)
Außerdem gefördert: Sonstige Anlagen (nicht auf Gebäuden) bis 750 kWp (Vergütung seit dem 1. November 2018: 8,49 Cent/kWh). Die aktuellen anzulegenden Werte in Cent/kWh nach dem Marktprämienmodell können unter bundesnetzagentur.de nachgelesen werden.
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