Bau
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Spanien: Änderungen bei Mitarbeiterentsendung

Bei einer Entsendung nach Spanien über einen Zeitraum von mehr als acht Werktagen müssen deutsche Firmen bereits vor Beginn der Bautätigkeit das Montagepersonal bei der dortigen Meldebehörde für Arbeitssicherheit (Delegación Territorial De Empleo y Trabajo) melden.

Nach dem spanischen Gesetz zum Schutz vor Arbeitsunfällen müssen Baufirmen nachweisen, dass sie die gesetzlichen Erfordernisse im Betrieb umgesetzt haben.

Wichtig: Die Entsendemeldung beschränkt sich nicht allein auf den Baubereich, sondern betrifft grundsätzlich alle Tätigkeiten, wie zum Beispiel Montagearbeiten an Anlagen und Maschinen. Ausgenommen von der Meldepflicht sind Selbstständige sowie Entsendungen im Rahmen von Fortbildungen. In diesen Fällen entfällt auch die sonst für Baufirmen verpflichtende Eintragung in das REA-Verzeichnis.
(Quelle: BHI-Newsletter, Februar 2015)

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