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Ungetrübte Ferienarbeit: Was ist beim Jobben zu beachten?

In den Sommerferien wollen viele Schüler ihr Taschengeld aufbessern oder in ihren Wunschberuf schon mal reinschnuppern. Minderjährige Schüler können jedoch nicht jede Tätigkeit annehmen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, womit und wie lange sie beschäftigt werden dürfen.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit hat die wichtigsten Punkte herausgearbeitet und unter der Überschrift "Ungetrübte Ferienarbeit - Was ist beim „Jobben“ zu beachten?" als Informationsblatt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte veröffentlicht.

Informationsblatt des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit