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Marco2811 - Fotolia

EU-Kommission genehmigt Förderregelung für Eigenversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplung

Die Europäische Kommission hat die von Deutschland geplante Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dies wird energieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplung fördern, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.

Die deutsche Förderregelung berücksichtigt mehrere Kriterien, die die Rentabilität der Eigenversorgung beeinflussen: die Stromintensität der Branche (gemäß den Leitlinien), die installierte Stromerzeugungskapazität und die Zahl der Betriebsstunden der Anlage. Auf der Grundlage dieser Kriterien werden in der Regelung mehrere Anlagenkategorien definiert und eine angemessene Verringerung der EEG-Umlage gewährt. 

Für Anlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden, hatte die Kommission im Jahr 2014 die beihilferechtliche Genehmigung für einen von Deutschland angemeldeten Anpassungsplan erteilt, nach dem die EEG-Umlage bis 2017 jährlich erhöht wurde. Auf der Grundlage der nun genehmigten Maßnahme wird im Einklang mit den Leitlinien für ein weiteres Jahr (2018) eine Übergangsregelung gelten, bevor die Umlage bei Eigenversorgungsanlagen nach dem gleichen System wie bei allen anderen Anlagen erhoben wird.

Hintergrund EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Seit August 2014 wird diese Förderung durch die EEG-Umlage finanziert, die von allen Stromverbrauchern erhoben wird, auch wenn diese ihren eigenen Strom erzeugen (Eigenversorger). Deutschland ermäßigt jedoch die EEG-Umlage, wenn die Eigenversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erfolgt.



Axel Bernhardt

Technischer Berater

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