Grundsteuer-Reform

Die enthaltenen Erläuterungen zur Berechnung und zu den erforderlichen Daten für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beziehen sich auf das Bundesmodell, welches auch für das Land Brandenburg gilt.FAQ-Katalog zur neuen Grundsteuer veröffentlicht

Im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen FAQ-Katalog veröffentlicht. Damit reagiert das BMF auf das am 1. Juli 2022 angelaufene Zeitfenster zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts.

Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, eine entsprechende Erklärung bis zum 31. Oktober 2022 zu übermitteln.

Die enthaltenen Erläuterungen zur Berechnung und zu den erforderlichen Daten für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beziehen sich auf das Bundesmodell, welches auch für das Land Brandenburg gilt.

Den FAQ-Katalog zur Grundsteuer können Sie hier abrufen:

Bundesfinanzministerium - Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten.



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Axel Bernhardt

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