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Fehlerhafte Kfz-Steuerbescheide: Handwerker sollten widersprechen

Der Zoll verschickt derzeit zahlreiche Kfz-Steuerbescheide, in denen leichte Nutzfahrzeuge als PKW eingestuft werden. Dies ist seit 2012 möglich, jedoch nur, wenn das Fahrzeug überwiegend der Personenbeförderung dient. Für gewerbliche Fahrzeuge, mit denen Waren und Material transportiert werden, gilt weiterhin dergünstigere Lkw-Steuersatz.

Seit Ende 2018 gleicht der Zoll automationsgestützt die Angaben der Straßenverkehrsbehörden ab", teilt der Bund der Steuerzahler mit. Dies führe in vielen Fällen dazu, dass statt der Besteuerung als Lkw fälschlicherweise eine Besteuerung als Pkw erfolgt, insbesondere bei Nutzfahrzeugen mit Doppelkabinen. Die Neueinstufung würde teils jährliche Zusatzlasten von mehreren Hundert Euro pro Fahrzeug verursachen, warnt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass mehrere tausend Fahrzeughalter betroffen sind.

Wer Einspruch einlegen sollte

Gerade im Handwerk sind leichte Nutzfahrzeuge sehr verbreitet, Betriebe sollten ihren Kfz-Steuerbescheid daher genau prüfen. Wurde das Fahrzeug fälschlicherweise als Pkw besteuert, rät der Verein innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Einspruch einzulegen. "Entscheidend ist, ob das Fahrzeug überwiegend der Personenbeförderung dient oder eben als Nutzfahrzeug eingesetzt wird", schreibt der ZDH. Hierbei komme es insbesondere auf das Verhältnis von Ladefläche zum restlichen Fahrzeug an. Überwiegt die Ladefläche, sei davon auszugehen, dass das Fahrzeug steuerlich weiterhin als Nutzfahrzeug behandelt werden könne.

"Dem Einspruch sollten direkt Bilder vom Innenraum des Fahrzeugs beigefügt werden, die dokumentieren, dass die Ladefläche deutlich größer ist als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche", rät der Bund der Steuerzahler. Für ein Fahrzeug mit maximal drei Sitzplätzen könne auch eine Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Hierfür sei jedoch ein TÜV-Gutachten erforderlich. "Die zweite Variante ist also teurer und aufwändiger für den Bürger", so der Verein.

 www.hwk-cottbus.de/news



Axel Bernhardt

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