Rechtsberatung
AMH

Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Rahmen der Gründung, aber auch der Übertragung eines bestehenden Unternehmens unterstützen wir Sie gerne bei der Entscheidung für die optimale Rechtsform. Handwerksunternehmen werden oftmals als Einzelunternehmen geführt. Hieraus resultieren unter anderem folgende Problemfelder:

  • Volle persönliche Haftung, deshalb auch Testamentsvollstreckung nur über Umwege möglich (auch bei GbR und OHG)
  • Schwierigkeit bei der Beteiligung der Nachfolgegeneration oder anderer Personen (z.B. Mitarbeiterbeteiligung)
  • Wegen Selbstorganschaft (auch bei GbR und OHG) kein Dritter als Geschäftsführer möglich

Unabhängig von den erhöhten Kosten der Steuerberatung (Bilanzierungspflicht aufgrund Rechtsform) sollte deshalb über die Rechtsform einer GmbH nachgedacht werden.

Eine weitere Fragestellung kann sich auch im Rahmen der Beteiligung von Minderjährigen ergeben. Beispielsweise besteht für den Minderjährigen im Falle einer GbR mit dem Erreichen der Volljährigkeit gem. § 723 BGB die Möglichkeit der Kündigung der Gesellschaft. Zudem wird ein Familiengericht wegen der unbeschränkten Gesamtschuldnerhaftung einer GbR unter Beteiligung eines Minderjährigen nicht zustimmen. Daher ist die Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft besser geeignet.