Mindestlohnerhöhung 2021
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Mindestlohn soll bis 2022 auf 10,45 EUR erhöht werden

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020 die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns in vier Stufen beschlossen:



  •  Zum 01.01.2021    9,50 Euro
  • Zum 01.07.2021    9,60 Euro
  • Zum 01.01.2022    9,82 Euro
  • Zum 01.07.2022    10,45 Euro,  jeweils brutto je Zeitstunde

 Der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, übergab dazu den Bericht und Beschluss an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. Dieser wird dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorlegen.

 

Dazu erklärt Jan Zilius, Vorsitzender der Mindestlohnkommission: „Die Anpassung der Mindestlohnhöhe findet in Zeiten großer wirtschaftlicher Unsicherheit statt. Nach eingehenden Beratungen mit teilweise auch kontroverser Diskussion ist es den Sozialpartnern gelungen eine einvernehmliche Regelung zur Anpassung der Mindestlohnhöhe zu entwickeln. Eine besondere Schwierigkeit war dabei die aktuelle, Pandemie-bedingte Krise. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Erkenntnisse zur Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation hält es die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung für vertretbar, den Mindestlohn in diesen Stufen und in diesem Umfang zu erhöhen, um den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam zu verbessern.

 

ZDH-Geschäftsführer und Mitglied der Mindestlohnkommission Karl-Sebastian Schulte:

„In schwierigen Verhandlungen und einem Umfeld mit politischem Überbietungsvorschlägen ist es gelungen, einen Beschluss mit Augenmaß zu fassen. Vor allem im kommenden Jahr schaffen wir durch niedrige erste Schritte den von der Corona-Krise betroffenen Betrieben die nötige Luft zum Atmen. Und durch den vereinbarten Inflationsausgleich lassen wir dabei auch die Beschäftigten nicht im Regen stehen.“

 

Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns. Ihr gehören Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie Wissenschaftler an. Sie prüft dabei, welche Höhe geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.

 Eingeführt wurde der Mindestlohn in Deutschland im Jahr 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro. Zuletzt erfolgte die Erhöhung in zwei Stufen zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf die aktuell gültigen 9,35 Euro.

Der Beschluss der Mindestlohnkommission zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns sowie der Bericht sind abrufbar unter www.mindestlohn-kommission.de

 



Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

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