Tacho
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Neue Tachographenpflicht beschlossen

Für den digitalen Fahrtenschreiber gelten vom 2. März 2015 an neue Regeln. So gilt die Tachographenpflicht künftig erst ab einem Radius von 100 Kilometern rund um den Unternehmenssitz. Bisher lag die Grenze bei 50 Kilometern. Betroffen sind auch Handwerker, die mit gewerblich genutzten Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht unterwegs sind. Zudem gilt der 100-Kilometer-Radius bei Baustellenfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen, wenn diese Geräte transportieren, die der Fahrer zur Arbeit benötigt.

Das EU-Parlament hat am 15. Januar 2014 die neue Tachographenpflicht beschlossen. Die Änderung in der EU-Gesetzgebung zu Lenk-und Ruhezeiten soll für mehr Sicherheit auf Europas Straßen sorgen.

Folgende Änderungen sind beschlossen:

  • Digitale Fahrtenschreiber sind Pflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
  • Die Pflicht gilt ab einem Radius von 100 Kilometern rund um den Unternehmenssitz. Bislang waren es 50 Kilometer.
  • Baustellenfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen sind innerhalb von 100 Kilometern ausgenommen, wenn sie Geräte transportieren, die der Fahrer zur Arbeit braucht.

Ab wann gilt die Tachographenpflicht?

Die neue Verordnung tritt grundsätzlich am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft (Anfang März 2014). Das heißt aber nicht, dass damit auch alle einzelnen Regelungen in Kraft treten.

Die Ausnahme, dass Handwerker zum Transport von Materialien in einem Radius von 100 Kilometern ohne Fahrtenschreiber fahren dürfen, soll ein Jahr nach Amtsblatt-Eintrag gelten: also voraussichtlich Ende Februar 2015.

Weitere Regeln werden erst nach zwei Jahren umgesetzt. Denn die Änderungsverordnung enthält Neuregelungen zu technischen Aspekten, die erst nach und nach eingeführt werden. Die EU-Kommission legt derzeit die technischen Anforderungen für die neuen "intelligenten Fahrtenschreiber" fest. Die neuen Geräte können Geschwindigkeiten und Entfernungen digital messen und speichern, sowie Daten automatisch an Behörden schicken.

Alle neuen Regelungen der Verordnung gelten direkt und werden in gleicher Weise in allen Mitgliedstaaten umgesetzt, es bedarf also keiner expliziten Übernahme durch nationale Gesetze mehr. Die neue Tachographenpflicht ist beschlossen. Offen bleibt, was die technischen Anforderungen an die digitalen Fahrtenschreiber vorsehen.