Außenwirtschaft Österreich
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Österreich - Ein Markt für deutsche Exporteure und Handwerksunternehmen

Die Maschinenimporte Österreichs sind 2013 noch um 3,5 % auf 4,7 Mrd. EUR gesunken, die Lieferungen aus Deutschland gingen um 1,9 % zurück. Von der seit dem Jahr 2014 wieder anziehenden Nachfrage profitieren vor allem deutsche Unternehmen, die die Hälfte der von Österreich importierten Maschinen liefern. Bei den Ausrüstungsinvestitionen wird nun ein Anstieg um 4 % erwartet, für das kommende Jahr ein Plus von 5,3 % prognostiziert.

Die wichtigsten Abnehmer von Maschinen und Anlagen in Österreich stammen aus den Branchen Metallerzeugung und –verarbeitung, Chemie, Nahrungs- und Genussmittel sowie Maschinenbau. Die Investitionstätigkeit der österreichischen Wirtschaft entwickelt sich in den einzelnen Branchen sehr unterschiedlich. Steigerungen werden in diesem Jahr u. a. in der Kfz-Branche mit einem prognostizierten Zuwachs von 16 % sowie in Ausbau- und Energiesektor erwartet; Nachholbedarf im zweistelligen Bereich besteht auch bei den Herstellern von Konsumgütern.

Quelle: Märkte der Welt Nr. 38, 18. September 2014

Und wie sieht es mit der Zahlungsmoral in Österreich aus?

Eine Umfrage des Kreditschutzverbandes zur Zahlungsmoral in Österreich ergab, dass 2013 knapp drei Viertel der Unternehmen mit einem Zahlungsziel von 25 Tagen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben lagen. Lediglich 9% der Befragten hatten Zahlungsfristen neu verhandelt oder geändert. Privatpersonen beglichen ihre Rechnungen im Schnitt nach 18 Tagen, wohingegen die öffentliche Hand erst nach 41 Tagen zahlte. Eine Rechnungsstellung mit Zahlungsfrist und Skonto bei Sofortzahlung ist die verbreitetste Zahlungskondition.

Die von der EU erlassene Zahlungsverzugsrichtlinie für Rechtsgeschäfte mit Firmenkunden wurde in Österreich im März 2013 umgesetzt. Die neue EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen und die öffentliche Hand, ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Unternehmen können durch vertraglich festgelegte Vereinbarungen von der 30-Tage-Frist auf maximal 60 Tage abweichen.

Bei Zahlungsverzug kann automatisch ein Pauschalbetrag von 40 EUR geltend gemacht werden, ohne dass ein Nachweis über einen durch die verspätete Zahlung verursachten Schaden erforderlich ist. Zudem können Gläubiger weiterhin gegenüber Schuldnern Verzugszinsen berechnen. Übernimmt ein Inkassoinstitut die Zahlungsabwicklung, können die dafür entstehenden Kosten als Schadenersatz geltend gemacht werden.

Quelle: Nachrichten für den Außenhandel Nr. 50, 12. März 2014

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