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Henner Damke - Fotolia

Tachographenpflicht: Ausnahmen für Handwerker geplant

Das Europäische Parlament hat nach langen Verhandlungen die Neuregelung der Tachografenpflicht verabschiedet. Die Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachographen wird künftig auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen ausgedehnt, um den zunehmenden grenzüberschreitenden Speditionsverkehr in diesem Gewichtsbereich besser regulieren zu können. Für Handwerker, die ebenfalls mit Fahrzeugen in dieser Gewichtsklasse unterwegs sind, wurden Ausnahmen festgelegt.

Die Tachographenpflicht gilt bei Fahrten innerhalb Deutschlands nur für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Bei Fahrten über die Grenze gilt die Tachographenpflicht hingegen ab 2,4 Tonnen. Zudem wurde die sogenannte Handwerkerausnahme ausgeweitet. Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sind von der Tachographenpflicht ausgenommen, wenn sie im Umkreis von 150 Kilometern vom Unternehmenssitz unterwegs sind. Bisher liegt der Radius bei 100 Kilometern. Auch Kleintransporter unter 3,5 Tonnen müssen ihre Fahrten bei Aufträgen innerhalb Deutschlands nicht digital aufzeichnen, ebenso wie Fahrzeuge des Baugewerbes bis 44 Tonnen, die sich in einem Radius von 100 Kilometern um den Betriebsstandort bewegen.

Handwerk reagiert positiv

"Mit ihrer Entscheidung, das Handwerk durch eine Eingrenzung auf grenzüberschreitenden Warentransport und eine Ausnahme für den Werkverkehr weitestgehend von der Ausweitung der Tachographenpflicht auszunehmen, haben die Europaabgeordneten Realitätssinn bewiesen", erklärte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. 

Besonders für Handwerker mit grenzüberschreitendem Verkehr sei es eine gute Entscheidung. Viele Dachdecker, Bäcker und Tischler in den Grenzgebieten zu Polen, Frankreich und den Niederlanden verkauften ihre Produkte und Dienstleistungen auch jenseits der Grenze. Dafür bräuchten sie pragmatische und realitätsnahe Lösungen, die den tatsächlichen Arbeitsalltag im Handwerk abbilden. "Vor diesem Hintergrund ist die heutige Entscheidung im Grundsatz positiv zu bewerten, insbesondere da weitere Verbesserungen auch für den heute schon betroffenen Gewichtsbereich über 3,5 Tonnen umgesetzt werden", sagte Schwannecke.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Schritt wird der Europäische Rat seinen sogenannten "gemeinsamen Standpunkt" verabschieden. Das Parlament hat anschließend die Möglichkeit, diesen zu ändern oder abzulehnen. Da die Position des Parlaments aktuell der Position der Mitgliedstaaten sehr nahe kommt, rechnet Ferber damit, dass das Gesetzesvorhaben noch in diesem Jahr verabschiedet wird.