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Harsche Kritik aus der WirtschaftVergabemindestlohn soll auf 10,50 Euro steigen

Die Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg soll um 1,50 Euro auf 10,50 Euro pro Stunde erhöht werden. Zudem wird dieser Betrag ab 1. Januar 2020 jeweils um den Prozentsatz erhöht, um den sich der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes erhöht.

Auf diese Empfehlung hat sich die Brandenburger Mindestlohnkommission verständigt. Das teilte das Arbeitsministerium mit. Die Empfehlung wird über das Kabinett an den Landtag weitergeleitet. Für die Erhöhung muss das Vergabegesetz durch den Landtag geändert werden.

Das Brandenburgische Vergabegesetz trat Anfang 2012 in Kraft. Anfangs lag die Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen von Land oder Kommunen bei 8 Euro. Die erste Erhöhung um 50 Cent auf 8,50 Euro wurde im Februar 2014 umgesetzt, die zweite und bislang letzte Erhöhung folgte zum 1. Oktober 2016 um weitere 50 Cent auf aktuell 9 Euro pro Stunde.

Aus der Wirtschaft gibt es Kritik. Bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand gelten entweder der brandenburgische Mindestlohn, der gesetzliche Mindestlohn, der Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder je nach Branche der Tariflohn. Gerade kleine und mittlere Betriebe dürfte dieser enorme bürokratische Aufwand abschrecken. Wenn sich aber immer weniger Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben, leidet der Wettbewerb, und für den Staat wird es teurer als nötig. Brandenburg würde damit den bundesweit mit Abstand höchsten Vergabe-Mindestlohn bekommen. Das entspricht in keiner Weise der Wirtschaftskraft des Landes. In der Mindestlohn-Kommission haben  die Arbeitgeber deshalb klar gegen diesen Schritt gestimmt.

"Der Vorschlag verstößt eindeutig gegen den gültigen Koalitionsvertrag von SPD und Linken", sagt Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB).  "In der Mindestlohn-Kommission haben wir Arbeitgeber deshalb klar gegen diesen Schritt gestimmt.“

Darin sei festgelegt, dass der brandenburgische Vergabe-Mindestlohn ab dem 30. Juni 2019 an die bundesweite gesetzliche Lohnuntergrenze gekoppelt wird. Schon der bundesweite Mindestlohn – 9,19 Euro je Stunde ab 2019 und 9,35 Euro ab 2020 – bedeute eine deutliche Erhöhung. Brandenburgs Vergabe-Mindestlohn würde künftig stets über dieser Marke liegen, sollte der Landtag dem Vorschlag zustimmen, der neben der Erhöhung künftig auch eine dynamische Anpassung vorsieht. „Das ist rechtlich mehr als fragwürdig und macht die Mindestlohn-Kommission im Prinzip überflüssig.“

Der Hauptgeschäftsführer rief das Parlament dazu auf, der Empfehlung nicht zu folgen. Statt dessen solle es eine Synchronisation mit dem bundesweiten Mindestlohn beschließen. 

 Zur Mindestlohnkommission

Die Brandenburger Mindestlohnkommission ist ein 9-köpfiges unabhängiges Gremium. Die acht stimmberechtigten Mitglieder kommen paritätisch von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Wissenschaft und Landesverwaltung. Ihre Aufgabe ist es, regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, der Landesregierung einen Vorschlag zur Fortentwicklung der Lohnuntergrenze vorzulegen. Grundlage der Empfehlung sind die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Brandenburg.