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Neues Aufstiegs-BAföG macht Karrieren noch attraktiver

Der Bundestag hat die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Wer sich zum Handwerksmeister, zum Techniker, kaufmännischen Fachwirt oder Betriebswirt fortbilden will, wird ab August 2020 noch besser unterstützt. 

Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt – der Kostenaufwand von beruflichen Fort- und Weiterbildungen ist nicht zu unterschätzen. Finanzielle Unterstützung bieten Bund und Länder: Seit 1996 gibt es das sogenannte Aufstiegs-BAföG für den Aufstieg im dualen System der beruflichen Bildung. Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten - unabhängig vom Alter.

"Das neue Aufstieg-BAföG ermöglicht den Aufstieg auf der Karriereleiter Schritt für Schritt – auf allen drei Fortbildungsstufen bis auf ‚Master-Niveau‘. Und auch die finanzielle Unterstützung wird deutlich angehoben. Denn eine Karriere darf nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitern – und auch nicht an privaten Verpflichtungen. Deshalb passen wir insbesondere die Unterhaltsförderung an. Sie muss künftig nicht zurückgezahlt werden. Und es geht noch mehr: Existenzgründern erlassen wir künftig das Restdarlehen für die Fortbildungskosten komplett. Ihnen wollen wir einen schuldenfreien Start in die Selbständigkeit ermöglichen", so Bundesbildungsministerin Anja Karliczek.

Die wichtigsten geplanten Verbesserungen:

  • die stufenweise Förderung bis auf "Master-Niveau" wird eingeführt,
  • die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
  • der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
  • der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
  • der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent,
  • die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert,
  • bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.
  • Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).

Durch die Kombination aller Möglichkeiten sparen Meisterschüler ab August somit 75 %.

Bei Existenzgründung bedeutet dies eine Förderung von 100%.



 Hintergrund

2018 wurden rund 167.000 Menschen mit insgesamt 641 Millionen Euro gefördert. Dabei variiert die Höhe der Förderung und ist abhängig von der jeweiligen Lebenssituation (Familienstand, Kinderzahl, eigenes Einkommen und Einkommen des Ehegatten). Seit Bestehen des Aufstiegs-BAföG konnten bis heute durch das AFBG mehr als 2,8 Millionen berufliche Aufstiege ermöglicht werden. Sie wurden mit insgesamt 9,2 Milliarden Euro gefördert.



 So funktioniert das Aufstieg-BAföG

www.bmbf.de/de/weiterkommen-mit-dem-aufstiegs-bafoeg-879.html



 Infos zu Meisterangeboten der Handwerkskammer Cottbus



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