Recht
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Tür 8: Überstunden zu Weihnachten

Muss ich zur Weihnachtszeit Überstunden leisten?

Antwort: Hier gilt zur Weihnachtszeit nichts anders als im übrigen Jahr.  Der Arbeitgeber ist berechtigt die Ableistung von Überstunden zu verlangen, wenn die Überstunden betrieblich notwendig sind und er sich im Arbeitsvertrag auch das Recht vorbehalten hat, Überstunden anzuordnen oder sich die Anordnungsbefugnis aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergibt. Ansonsten dürfen keine Überstunden angeordnet werden.

Hinweis: Ist im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser bei der Anordnung von Überstunden beteiligt werden, sonst wäre die Anordnung unwirksam.

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Anne-Kathrin Selka

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