Es bleibt dabei: Frist zur Umstellung von elektronischen Kassen bis März 2021 verlängert
In Brandenburg bleibt es dabei, dass die Frist zur vorgeschriebenen technischen Umstellung von elektronischen Kassensystemen um bis zu sechs Monate bis zum 31. März 2021 verlängert wird. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Finanzministeriums vom 28. Juli 2020 „gilt weiterhin uneingeschränkt“, betonte der Sprecher des Finanzministeriums, Ingo Decker, in Potsdam. Das habe Finanzministerin Katrin Lange gestern entschieden.