Unzulässige Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass eine Änderungskündigung, mit der ein Arbeitgeber, aufgrund des seit 1. Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohns, ein bisher zusätzlich zu einem Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld streichen will, unwirksam ist.