Erleichterungen für Kulturangebote, private Feiern, Bäderbetrieb und weitere Sportmöglichkeiten Neue Anpassung der Eindämmungsverordnung
Die Landesregierung hat die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus weiter gelockert. Die Änderungen betreffen insbesondere kulturelle Veranstaltungen sowie Kinos, Freibäder, Freizeitparks, Tanz- und Fitnessstudios, Sportstätten, Unterricht in Fahrschulen oder Nachhilfe sowie private und familiäre Feiern.